19. Januar 2024 • 4 Min. Lesezeit

Checkliste für den Grundstückskauf

Auch wenn ein Grundstückskauf den einfachsten Immobilienerwerb darstellt, gibt es trotzdem einiges das man dabei beachten sollte.

Speziell die individuelle Beschaffenheit des Grundstücks und die technischen Rahmenbedingungen wie die Anbindungen an das Wasser- und Stromnetz spielen eine große Rolle.

Unsere Checkliste unterstützt dich bei der Finanzierung deines Traumgrundstückes.

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Auswahl und Besichtigung des Grundstücks

Bei der Suche nach dem richtigen Grundstück hat man die Qual der Wahl. Das eine optimale Grundstück gibt es nicht. Denn wie gut ein Grundstück für das jeweilige Bauvorhaben geeignet ist, hängt von den jeweiligen Vorstellungen und individuellen Wünschen ab. Dennoch gibt es einige allgemeine Parameter, die bei der Auswahl des Grundstücke beachtet werden sollten, um spätere Enttäuschungen oder finanzielle Risiken zu vermeiden:

  • Lage, Lage, Lage! Gerade beim Grundstück einer der wichtigsten Parameter.
    • Hier gilt es gut abzuwägen, wie viel man ausgeben möchte und wie wichtig einem die Nähe zur nächsten Stadt ist.
    • Welche Infrastruktur befindet sich in unmittelbarer Nähe?
    • Wie weit sind Nachbarn entfernt?
    • Wo kann noch zugebaut werden?
    • Besteht Gefahr von Lärm durch Züge, Flugverkehr, Straßenlärm etc.
    • Wie sieht es mit Industrie in der Umgebung aus?
  • Größe: je nachdem womit das Grundstück bebaut werden soll, sollte man die Grundstücksgröße wählen. Gängig sind:
    • ca. 400 m² für Reihenhäuser oder Doppelhaushälften
    • 600 – 800 m² für freistehende Einfamilienhäuser
    • ab 800 m² je nachdem welche Gartenwünsche man hat
  • Ist das Grundstück eben und frei zugänglich?
  • Ist das Grundstück bereits aufgeschlossen (Anschlüsse für Telefon, Strom, Wasser, Abwasser)?
  • Besteht Gefahr durch Hochwasser, Hangrutsch oder andere Umweltkatastrophen?

Checkliste zum Download

Grundbuch und Flächenwidmungsplan prüfen

Auch einige Dokumente sollten vor Abschluss des Kaufvertrags gesichtet werden. Dazu zählt einerseits ein Auszug aus dem Grundbuch, andererseits der Flächenwidmungsplan. Wird das Grundstück über einen Makler vermittelt, sind die Dokumente häufig schon in den Verkaufsunterlagen enthalten.

  • Grundbuch: Der Grundbuchauszug gibt wichtige Informationen darüber, ob Lasten auf dem Grundstück vorhanden sind. Das können etwa Wege- oder Wohnrechte sein. Auch Informationen über Hypotheken und viele andere Punkte, die mit dem Vorbesitzer oder den umliegenden Grundstücken zu tun haben, sind im Grundbuch vermerkt.
  • Flächenwidmungsplan: Ein Baugrundstück sollte nach den eigenen Wünschen bebaut werden dürfen. Was möglich ist, zeigt der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan, den man auf der entsprechenden Gemeinde erhält. Der Flächenwidmungsplan teilt jedem Grundstück eine bestimmte Widmung zu. Aufgrund dieser wird die erlaubte Verwendung festgelegt. Ein Grundstück kann beispielsweise als Bauland, Grünland/Freiland oder Verkehrsfläche gewidmet sein. Der Bebauungsplan geht etwas mehr ins Detail. In ihm sind etwa die zulässige Bebauungsdichte sowie Vorschriften zur Bauhöhe und der jeweiligen Bauweise festgelegt.

Kaufnebenkosten bei einem Grundstück

Grundsätzlich fallen dieselben Kaufnebenkosten an, wie bei einem Immobilienerwerb für ein Haus oder eine Eigentumswohnung. Darunter fallen:

  • Grundbucheintragung 1,1 %
  • Grunderwerbsteuer 3,5 – 6,5 %
  • Notarkosten 1-2 %
  • Immobilienmakler ca. 3,6 %
  • Zur einfachen Berechnung dient unser Nebenkostenrechner

Wird das Grundstück fremdfinanziert, kommen  Finanzierungsnebenkosten hinzu. Diese bestehen aus:

  • Grundbucheintragung Bank 1,2 %
  • Bearbeitungsgebühr 3 %

Basis für die prozentuale Berechnung ist stets der Kaufpreis des Grundstücks.

Kaufabwicklung und Kaufvertrag

Sind alle Gegebenheiten abgeklärt und das Grundstück, entspricht den Vorstellungen, wird es ernst – es geht zur Unterzeichnung des Kaufvertrags. Dieser muss über einen Notar abgewickelt werden. Oft bieten die Kanzleien an, den Vertrag auch aufzusetzen. Der Notar ist ein neutraler Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer, steht beratend zur Seite und verhindert wirtschaftliche Risiken.

  • Um eine problemlose Abwicklung zu gewährleisten, ist ein Notar mehr als nur empfehlenswert.
  • Im Kaufvertrag müssen alle besprochenen Punkte enthalten sein. Mündliche Zusagen sollten nicht getroffen werden.
  • Achte im Kaufvertrag auch darauf, dass alle Käufer eingetragen sind und die Daten, wie Adressen, Geburtsdaten aber auch die Grundstücksnummer, korrekt angeführt sind.
  • Die treuhändische Kaufabwicklung über den Notar gewährleistet, dass alle Zahlungen richtig ankommen.
  • Nach dem Kauf werden Grunderwerbsteuer und Grundbuchseintragungsgebühren vom Notar angestoßen.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Kaufvertrag für ein Grundstück?

Der Kaufvertrag muss nicht zwingend von einem Anwalt oder Notar aufgesetzt werden. Wir empfehlen dies dennoch. Die Kosten für die Erstellung des Vertrags sowie die verpflichtende notarielle Beglaubigung belaufen sich in der Regel auf 1 bis 3 % des Kaufpreises.

Was muss ich tun um ein Grundstück zu kaufen?

Um Eigentümer eines Grundstücks zu werden, muss einerseits ein schriftlicher Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossen werden. Dieser wird von einem Notar beglaubigt. Danach wird der Käufer in das Grundbuch eingetragen. Eventuell muss im Vorfeld des Kaufs eine Finanzierung abgeschlossen werden.

Wie funktioniert ein Grundkauf?

Möchte man ein Grundstück erwerben, so wird ein schriftlicher Kaufvertrag aufgesetzt, der von Käufer und Verkäufer unterzeichnet und notariell beglaubigt werden muss. Daraufhin wird der Käufer als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen.

Welche Kosten bei Grundkauf?

Beim Kauf eines Grundstücks fallen neben dem eigentlichen Kaufpreis noch Kaufnebenkosten an. Diese belaufen sich auf rund 10 % des Kaufpreises. Je nachdem, ob eine Finanzierung abgeschlossen wurde, sind auch die Finanzierungsnebenkosten zu beachten.

Wer bezahlt Notar bei Grundstückskauf?

In der Regel werden die Kosten für den Notar bei einem Grundstückskauf vom Käufer getragen. Die Kosten belaufen sich je nach Angebot auf 1 bis 2 % des Kaufpreises.

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