Was ist die Grunderwerbsteuer und wie wird sie angewandt?
In Deutschland wird die Grunderwerbsteuer bei jedem Erwerb einer Immobilie erhoben. Sie betrifft sowohl Grundstücke, Häuser, als auch Eigentumswohnungen. Sie ist sowohl bei entgeltlichen Transaktionen (wie Kauf) als auch bei unentgeltlichen Übertragungen (wie Erbschaft oder Schenkung) fällig.
Die Grunderwerbsteuersätze variieren zwischen den Bundesländern und liegen üblicherweise zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises oder der Bemessungsgrundlage. Für unentgeltliche Übertragungen wird in der Regel der Verkehrswert der Immobilie als Bemessungsgrundlage angesetzt.
Berechnungsbeispiel: Kauf einer Eigentumswohnung:
- Kaufpreis Wohnung: € 300.000,-
- Steuersatz (angenommen in Bundesland X): 5%
Berechnung der Grunderwerbsteuer:
- Kaufpreis * Steuersatz
- € 300.000,- * 0,05 = € 15.000,-
Wichtig ist, dass die Grunderwerbsteuer bei jedem Immobilienerwerb anfällt, nicht nur beim Grundstückserwerb.
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer und wem kommt sie zugute?
Die Grunderwerbsteuer gehört zu den Kaufnebenkosten und wird in der Regel vom Käufer entrichtet. Die Einziehung der Steuer erfolgt über das zuständige Finanzamt des Bundeslandes, in dem die Immobilie liegt. Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer fließen in den Haushalt des jeweiligen Bundeslandes.
Grunderwerbsteuer bei Erbschaft oder Schenkung
Anders als bei einem Kauf, bei dem der Kaufpreis die Bemessungsgrundlage bildet, wird bei einer Erbschaft oder Schenkung der Verkehrswert der Immobilie als Bemessungsgrundlage herangezogen. Für die Ermittlung des Verkehrswertes können verschiedene Methoden wie Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren zum Einsatz kommen.
Sonderfall: Grunderwerbsteuer unter Verwandten
Ein Immobilienkauf unter nahen Verwandten kann unter bestimmten Bedingungen steuerlich begünstigt sein. In manchen Bundesländern gelten für Verwandte erste Grades reduzierte Steuersätze oder Befreiungen.
Teilentgeltlicher Erwerb
Beim Kauf einer Immobilie unter dem Verkehrswert gilt der Kauf als teilentgeltlich. Hier wird die Steuer auf den bezahlten Kaufpreis und den unentgeltlichen Teil entsprechend der Bemessungsgrundlage erhoben.
Wann wird die Steuer fällig?
Die Grunderwerbsteuer wird fällig, sobald ein rechtsgültiger Kaufvertrag unterzeichnet oder eine Erbschaft bzw. Schenkung angenommen wurde. Die Steuerschuld entsteht also bereits mit Vertragsunterzeichnung.
Unterschied zwischen Grundsteuer und Grunderwerbsteuer
Die Grundsteuer ist eine wiederkehrende Abgabe auf den Besitz von Grund und Boden und unterscheidet sich somit von der einmaligen Grunderwerbsteuer, die beim Erwerb einer Immobilie anfällt.
Befreiungen von der Grunderwerbsteuer
In bestimmten Fällen kann eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer gewährt werden, beispielsweise bei geringfügigen Erwerbsvorgängen oder bei Übertragungen innerhalb der Familie unter bestimmten Bedingungen.
Die Grunderwerbsteuer ist ein wichtiger Faktor bei der Kalkulation der Gesamtkosten eines Immobilienerwerbs und sollte daher bei der Finanzplanung nicht vernachlässigt werden.
Was ist die Grunderwerbsteuer und wann wird sie fällig?
Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks erhoben wird. Sie wird fällig, sobald ein rechtsgültiger Kaufvertrag unterschrieben oder eine Erbschaft bzw. Schenkung angenommen wurde.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Deutschland?
Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert in Deutschland je nach Bundesland und liegt in der Regel zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises oder der Bemessungsgrundlage. Der genaue Satz kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
Wer muss die Grunderwerbsteuer bezahlen?
In der Regel wird die Grunderwerbsteuer vom Käufer der Immobilie entrichtet. In einigen Fällen können allerdings besondere Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer getroffen werden.
Welche Ausnahmen und Befreiungen von der Grunderwerbsteuer gibt es?
Es gibt verschiedene Befreiungen von der Grunderwerbsteuer, beispielsweise bei Übertragungen innerhalb der Familie unter bestimmten Bedingungen oder bei geringfügigen Erwerbsvorgängen. Außerdem können in einigen Bundesländern für Erwerbe von nahen Verwandten reduzierte Steuersätze oder Befreiungen gelten.
Wie wird die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ermittelt?
Bei einem Kauf bildet der Kaufpreis die Bemessungsgrundlage. Bei einer Erbschaft oder Schenkung wird in der Regel der Verkehrswert der Immobilie als Bemessungsgrundlage herangezogen. Für die Ermittlung des Verkehrswertes können verschiedene Methoden wie das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren zum Einsatz kommen.
Die rechtsverbindliche Unterzeichnung des Kaufvertrages, reicht also bereits aus um diese Steuerschuld (Grunderwerbsteuer) auszulösen.
Meine Frage:
Wenn ich die rechtsverbindliche Unterzeichnung des Kaufvertrages beim Notar vornehme, kann dieser den Vertrag 2 Monate zurückstellen, weil ich erst dann das Geld (Steuerschuld) zur Verfügung habe.
Vielen Dank für ihre Antwort
Das können wir als Finanzierungsspezialisten leider nicht beantworten, der Notar ist dafür der beste rechtliche Ansprechpartner!