11. April 2025 • 2 Min. Lesezeit

Immobilienkaufvertrag in Österreich

Der Immobilienmarkt in Österreich ist für deutsche Käufer zunehmend attraktiv – sei es für ein Ferienhaus in den Alpen, eine Eigentumswohnung in Wien oder ein Baugrundstück in Seenähe. Doch der Immobilienkaufvertrag in Österreich folgt eigenen Regeln. Wer unvorbereitet ist, riskiert Verzögerungen oder gar rechtliche Probleme. In diesem Beitrag zeigen wir, worauf es ankommt – von Treuhandabwicklung bis Grundbuch, von Wohnung bis Baugrund.

Kaufvertrag-Grundstück

Was regelt der Immobilienkaufvertrag in Österreich konkret?

Der Kaufvertrag ist das zentrale Dokument beim Immobilienkauf. Er regelt die Vertragsparteien, das Kaufobjekt samt Grundbuchdaten, den Kaufpreis sowie Zahlungs- und Übergabemodalitäten. Üblich sind auch Regelungen zur Lastenfreiheit, zur Eintragung im Grundbuch sowie Gewährleistung und Verzugsfolgen.

Der österreichische Treuhandmechanismus – Absicherung für beide Seiten

Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal zu Deutschland ist die Treuhandabwicklung. Ein Rechtsanwalt oder Notar fungiert dabei als Treuhänder und verwaltet das Kaufgeld sicher auf einem Treuhandkonto. Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Lastenfreistellung, grundbücherliche Eintragungsfähigkeit), wird die Zahlung an den Verkäufer freigegeben. Diese Praxis bietet hohe Sicherheit für alle Beteiligten und ist gesetzlich in der Treuhandordnung geregelt.

Besonderheiten je nach Immobilienart

  • Wohnungen: Hier sind zusätzlich der Wohnungseigentumsvertrag sowie das Nutzwertgutachten relevant. Diese regeln die Aufteilung und Nutzung der Liegenschaft.
  • Häuser: Achten Sie auf Baubewilligungen, Energieausweis und Baufertigstellungsanzeige. Auch Zubehör (z. B. Möbel, Einbauküche) sollte explizit geregelt sein.
  • Grundstücke: Prüfen Sie die Widmung (Baugrund oder Grünland) sowie Erschließung und Bebauungsplan. Die Bebauungsmöglichkeiten können regional stark variieren.

Immobilienkaufvertrag Österreich vs. Deutschland

Obwohl beide Länder im EU-Raum liegen, gibt es wesentliche Unterschiede:

  • Vertragserrichtung: In Österreich meist durch Rechtsanwälte, nicht zwingend Notare.
  • Treuhandabwicklung: Kaufpreis fließt über Treuhandkonto, nicht direkt an den Verkäufer.
  • Rechtsverbindlichkeit: Bereits mit Vertragsunterschrift bindend, nicht erst mit notarieller Beurkundung.
  • Kostenstruktur: Grunderwerbsteuer (3,5 %) + Eintragungsgebühr (1,1 %) in Österreich. Notarkosten sind variabler als in Deutschland.
  • Finanzierung: Deutsche SCHUFA-Auskunft muss aktiv eingebracht werden, wird von österreichischen Banken nicht automatisch abgefragt.

Diese Unterlagen braucht man für den Kaufabschluss

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Wohnsitznachweis / Meldezettel
  • Kaufanbot oder Vorvertrag
  • Finanzierungsbestätigung der Bank
  • Grundbuchauszug, Energieausweis, je nach Objekt: Baupläne, Nutzwertgutachten

Praxis-Tipp: Ablauf des Kaufprozesses Schritt für Schritt

  1. Objektauswahl & Preisverhandlung
  2. Reservierung oder Kaufanbot
  3. Finanzierungszusage einholen
  4. Vertragserstellung durch Treuhänder
  5. Vertragsunterzeichnung & Beglaubigung
  6. Treuhandkonto & Treuhandregister
  7. Zahlung & grundbücherliche Eintragung
  8. Schlüsselübergabe und Besitzübergang

Fazit: Gut vorbereitet zum Immobilienkauf in Österreich

Der Immobilienkaufvertrag in Österreich ist rechtlich klar strukturiert, aber in vielen Aspekten anders als in Deutschland. Vor allem die Treuhandabwicklung bietet ein hohes Maß an Sicherheit, verlangt aber auch besondere Sorgfalt. Wer die nationalen Unterschiede kennt und einen erfahrenen Partner an seiner Seite hat, meistert den Immobilienkauf in Österreich problemlos. OPTIFIN unterstützt deutsche Käufer mit spezieller Expertise bei Finanzierung und Vertragsabwicklung.

 

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  1. Guten Tag,

    Ich habe für meinen Grundstückskauf jetzt die Notarrechnung bekommen und hätte zu dieser ein paar Fragen, wo ich auf Ihre Expertise zurückgreifen wollte.

    Grundstückspreis war 44898,70€

    Auf der Rechnung ist aufgeführt dass er laut Kammertarif 2530,50€ verrechnen dürfte.
    Verrechnen würde er aber 1300€ zzgl Ust und sonstige Kosten.

    Mir kommen beide Beträge hoch vor.

    1300€ wären ca. 2,9% vom Grundstückspreis
    Und 2530,50€ wären ca.5,6%

    Deshalb wollte ich Sie fragen, ob diese Preise gerechtfertigt sind?

    Vielen Dank im Voraus!
    Mit freundlichen Grüßen

    • Guten Tag,

      das ist leider nicht pauschal zu beantworten, sie müssten sich konkret an die Kammer wenden. Üblich sind 1 bis 3 Prozent. Es gibt aber auch pauschale Honorarnoten.

      Schöne Grüße
      Mario Graf-Schantl

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